Kolonial-Abzeichen (Elefantenorden) |
Das Kolonialabzeichen
Das Kolonialabzeichen wurde als Erinnerungszeichen im Oktober 1921 von dem Reichsminister für Wiederaufbau gestiftet, während auf den Besitzzeugnissen der 22. März 1922 zu lesen steht. Auf Antrag konnten es an alle „Kolonialdeutsche, die während des Weltkrieges 1914-18 in den ehemaligen deutschen Schutzgebieten im Interesse der Schutzgebiete tätig gewesen sind, verliehen werden.“ Zuerst mußten die Anträge an das Reichsministerium für Wiederaufbau, unter Angabe des
Schutzgebietes, in dem sich die beantragende Person sich aufgehalten hatte, gestellt werden. Eine Ausnahme hiervon bilden die Personen, welche sich in Kiautschou aufhielten. Diese Anträge wurden von dem „Reichswehrministerium, Chef der Marineleitung, Kiautschou Stelle“ bearbeitet, die auch die Besitzzeugnisse ausgestellte. Anschließend war bis zum 31. Dezember 1935 das Auswärtige Amt für die Verleihungen zuständig. Diesem folgte bis zum 30. Juni 1939 die Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers. Dieses Datum ist auch als der
Schlusstermin für die Einreichung der Anträge anzusehen. |